PE, transparent, reißfest, Lebensmittelrechtlich unbedenklich Weitere technische Eigenschaften: · Ausführung: lebensmittelecht Gemäß EU-Richtlinie 76/769 EWG und 2002/95/EG werden weder Weichmacher-Stoffe noch Blei, Quecksilber, Polybromierte Biphenyle, Cadmium, sechswertiges Chrom und Polybromierter Diphenylether eingesetzt.
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